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Hitzefrei an Schulen: Diese Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern

Nur in acht Bundesländern ist Hitzefrei von den dortigen Kultusministerien mit Richtwerten geregelt.

Nur in acht Bundesländern ist Hitzefrei von den dortigen Kultusministerien mit Richtwerten geregelt.

Bei hohen Temperaturen und einer hohen Luftfeuchtigkeit fällt das Lernen schwer. In einigen Bundesländern gibt es deshalb Hitzefrei-Regelungen für Schülerinnen und Schüler. Diese gelten aber vor allem für die Klassen eins bis zehn und nicht für die Oberstufe (Sekundarstufe II).

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In Niedersachsen hat das Kultusministerium das nun geändert und am Freitag entschieden, dass ab sofort auch Schülerinnen und Schüler der Oberstufe regulär hitzefrei bekommen können.

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In anderen Bundesländern ist das nicht vorgesehen. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind von der Hitzefrei-Regelung ausgenommen. Wo das so ist und welche Regelungen überhaupt in den einzelnen Ländern gelten.

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  1. Bundesländer mit allgemeingültigen Hitzefrei-Regelungen
  2. Bundesländer ohne allgemeingültige Hitzefrei-Regelungen

Bundesländer mit allgemeingültigen Hitzefrei-Regelungen

In acht Bundesländern gibt es Richtwerte der dortigen Kultusministerien, wann Schülerinnen und Schüler hitzefrei bekommen können. Letztlich entscheiden aber immer die Schulleitungen. Die Regelungen gelten allerdings alle nur für die Klassen eins bis zehn. Die Oberstufe muss den Unterricht trotz hoher Temperaturen fortsetzen.

  • In Baden-Württemberg liegt die Entscheidung bei der Schulleitung, ob Hitzefrei gegeben wird. Als Richtwert dient eine Außentemperatur von 25 Grad im Schatten, gemessen um 11 Uhr. Wenn diese Temperatur erreicht ist, kann die Schulleitung nach der vierten Stunde den Unterricht ausfallen lassen. Für die gymnasiale Oberstufe oder berufliche Schulen gilt das nicht.
  • In Brandenburg können Schulleitungen ab 25 Grad Außen- und Raumtemperatur eigenverantwortlich hitzefrei geben. Auch verkürzte Unterrichtsstunden sind möglich. Für Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe II, des zweiten Bildungsweges und der Fachschulen ist kein Hitzefrei vorgesehen.
  • In Bremen kann ab einem Richtwert von mindestens 25 Grad im Schulgebäude der Unterricht beendet werden. Dabei darf die Temperatur allerdings nicht in einem Raum gemessen werden, der direkter Sonnenstrahlung ausgesetzt ist. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können kein Hitzefrei bekommen.
  • In Hamburg kann es ab Außentemperaturen von 27 Grad und ab 11.30 Uhr hitzefrei geben, wenn die Schulleitung das so beschließt – aber nur bis zur zehnten Klasse.
  • In Hessen entscheidet die Schulleitung, ob der Unterricht wegen Hitze beendet wird, wobei eine Raumtemperatur von über 27 Grad Celsius als Anhaltspunkt dient. Unter 25 Grad Celsius ist Hitzefrei nicht zulässig. Vorgeschrieben ist auch, dass Hitzefrei erst nach der fünften Stunde erteilt werden darf. Für die Oberstufe und Berufsschüler gibt es kein Hitzefrei.
  • In Nordrhein-Westfalen gilt der Richtwert einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad. Die Schulleitung darf aber bereits ab 25 Grad die Schülerinnen und Schüler nach Hause schicken. Für die Oberstufe gibt es keine Hitzefrei-Regelung, auch wenn die Temperaturen hoch sind.
  • In Sachsen-Anhalt gilt: An Tagen, an denen um 11 Uhr im Unterrichtsraum 26 Grad oder mehr erreicht werden, kann der Unterricht nach der fünften Stunde beendet werden. Unter bestimmten Umständen – wenn etwa zusätzlich hohe Luftfeuchtigkeit herrscht – darf der Unterricht auch schon nach der vierten Stunde beendet werden. Eine Einbeziehung der Jahrgänge zehn bis zwölf ist nur in Ausnahmefällen möglich.

In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ist somit grundsätzlich kein Hitzefrei für die Oberstufe vorgesehen. Ausnahmen sind aber möglich.

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Bundesländer ohne allgemeingültige Hitzefrei-Regelungen

In den übrigen Bundesländern gibt es keine konkreten Richtwerte, ab denen es Hitzefrei geben darf. Es liegt also im Ermessen der Schulleitungen, ob die Schülerinnen und Schüler früher gehen dürfen.

  • In Niedersachsen dürfen Schulleitungen gemäß dem Erlass vom 27. Juni allen Schülerinnen und Schülern, von der Grundschule und nun auch explizit bis zur Oberstufe, hitzefrei geben. Voraussetzung dafür ist, dass der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht länger sinnvoll erscheinen.
  • In Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es keine einheitliche Regelung für Hitzefrei an Schulen. Die Entscheidung, ob und wann der Unterricht beendet werden darf, liegt bei den Schulleitungen. Es gibt keine festgelegte Temperatur, ab der Hitzefrei gewährt wird. Anders als in Niedersachsen bekommen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in der Regel weiterhin kein Hitzefrei.

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